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   FG Rheinland-Pfalz, 19.03.1998 - 4 K 2887/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 19.03.1998 - 4 K 2887/97 (https://dejure.org/1998,20018)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.03.1998 - 4 K 2887/97 (https://dejure.org/1998,20018)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. März 1998 - 4 K 2887/97 (https://dejure.org/1998,20018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schenkungsteuer bei Vermögensübertragung auf liechtensteinische Stiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1021
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.

    So wird z.B. im Wesentlichen übereinstimmend davon ausgegangen, dass im Rahmen des § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG eine rechtsfähige Stiftung Gegenstand des Stiftungsgeschäfts sein müsse (vgl. u.a. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.3.1998 4 K 2887/97, EFG 1998, 1021; Meincke, ErbStG, 16. Aufl., § 7 Rz. 112).
  • FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 2338/14

    Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?

    Eine mittelbare Schenkung ist auch in den Fällen der Erstausstattung einer Stiftung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG möglich (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.3.1998, 4 K 2887/97, EFG 1998, 2021; Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, § 7 Rz. 149; Viskorf/Schuck, ErbStG, § 7 Rz. 149).
  • FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13

    Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung keine Schenkung unter

    Stiftungen im Sinne dieser Vorschrift können nicht nur inländische sondern auch solche sein, die ihren Sitz im Ausland haben und nach ausländischem Recht gegründet worden sind (vgl. hierzu Finanzgericht -FG- Rheinland-Pfalz Urteil vom 19. März 1998, 4 K 2887/97, EFG 1998, 1021).
  • FG Hessen, 18.08.2004 - 1 V 1133/04

    Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Bewertung von inländischem und ausländischem

    Auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. März 1998 4 K 2887/97, in Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-, 1998, 1021, wird insoweit Bezug genommen.
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